Stellungnahme von Die Kette e. V. zu geplanten Einschnitten in der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe

Stellungnahme von Die Kette e. V. zu geplanten Einschnitten in der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe

Geplante Einschnitte in der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe – warum das unsere Arbeit und die Rechte der Menschen betrifft

In Deutschland haben Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Unterstützung: auf passende Schulbegleitung, früh greifende Familienhilfe sowie selbstbestimmtes Wohnen und Teilhabe. Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sind damit keine freiwilligen Leistungen – sie sind Rechtsansprüche.

Aktuell verhandeln Bund, Länder und Kommunen Einsparungen im Sozialbereich. In einem internen Arbeitspapier werden über 70 Maßnahmen mit einem Einsparvolumen von mehr als 8,6 Milliarden Euro genannt. Viele dieser Vorschläge würden Rechte beschneiden – durch Standardisierung, Leistungskürzungen und den Abbau individueller Ansprüche.

Besonders problematisch ist: Diese Pläne wurden bislang nicht öffentlich diskutiert. Bekannt wurden sie erst, weil der Paritätische Wohlfahrtsverband das interne Papier veröffentlicht hat. Das wirft Fragen nach Transparenz und demokratischer Beteiligung auf.

1. Politik ohne Öffentlichkeit

Entscheidungen dieser Tragweite brauchen eine offene fachliche und gesellschaftliche Debatte. Stattdessen wurden die Vorschläge

– ohne Einbindung der Fachpraxis vorbereitet,
– ohne öffentliche Kommunikation vorangetrieben,
– erst durch externe Veröffentlichung sichtbar.

Wer Lebensrealitäten verändern will, schuldet Betroffenen und Fachpraxis Transparenz – nicht Überraschungen.

2. Was die Vorschläge konkret bedeuten

Die Maßnahmen folgen einer klaren Richtung: weg von individuellen Rechten, hin zu Standardisierung und Kostenkontrolle.

  • Gebündelte Unterstützung („Pooling“)

Individuelle Settings sollen zusammengelegt werden. Menschen mit sehr unterschiedlichen Bedarfen würden gemeinsam betreut – unabhängig davon, ob das fachlich sinnvoll ist. Das gefährdet Qualität und Wirksamkeit.

  • Pauschalisierung statt Bedarfsorientierung

Anstelle passgenauer Hilfen sollen standardisierte Leistungspakete treten. Der Mensch wird zur Verwaltungseinheit – nicht mehr Ausgangspunkt der Unterstützung.

  • Abbau ambulanter Hilfen

Niedrigschwellige, früh ansetzende Angebote wie die Familienhilfe sollen gekürzt oder in ohnehin überlastete Regelsysteme verlagert werden. Die Folge: Krisen werden später aufgefangen – wenn sie bereits eskaliert sind.

  • Einschränkung individueller Rechtsansprüche

Wahlrechte und bedarfsgerechte Leistungen sollen stärker unter einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gestellt werden. Das ist kein effizienteres System, sondern ein anderes: weniger individuell, weniger verbindlich, weniger inklusiv.

3. Widerspruch zu geltendem Recht

Die Vorschläge stehen nicht im „Graubereich“ – sie kollidieren vorhersehbar mit verbindlichem Recht:

– Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet zu personenzentrierter, bedarfsdeckender Teilhabeplanung. Pauschalisierung und Pooling höhlen diesen Anspruch aus.
– Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert Selbstbestimmung, individuelle Unterstützung und echte Inklusion. Standardisierung verschiebt Teilhabe vom Recht zur verwalteten Versorgung.
Damit ist es nicht nur eine fachliche, sondern auch eine Rechtsfrage: Wie ernst sind diese Verpflichtungen, wenn sie unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden?

4. Was das für Menschen bedeutet

Hinter abstrakten Begriffen stehen konkrete Folgen:

– Ein Kind, das eine individuell abgestimmte Schulbegleitung braucht, würde im Pooling-Modell betreut – gemeinsam mit anderen Kindern, deren Bedarfe nicht zusammenpassen.
– Eine Familie in einer Krisenlage bekäme weniger ambulante Hilfe und würde an Kita oder Schule verwiesen – Einrichtungen, denen dafür Zeit und Struktur fehlen.
– Ein junger Mensch mit Behinderung erhielte kein passgenaues Angebot mehr, sondern ein standardisiertes Paket.

Hilfe käme später – wenn Probleme längst größer geworden sind.

Das ist keine Modernisierung. Es ist die Verlagerung von früher Hilfe zu später Intervention – mit mehr Leid und am Ende höheren Folgekosten.

5. Fazit: doppelter Vertrauensbruch

Inhaltlich, weil zentrale Prinzipien von Teilhabe, Inklusion und individueller Förderung unter Druck geraten – im Widerspruch zu BTHG und UN-BRK.

Verfahrensmäßig, weil Entscheidungen dieser Tragweite ohne offenen Diskurs vorbereitet wurden und erst durch externe Offenlegung überhaupt zur Debatte stehen.

Unser Appell

Sozialpolitik dieser Tragweite braucht:

– Transparenz statt interner Zirkel,
– Beteiligung der Fachpraxis statt vollendeter Tatsachen,
– Rechte als Ausgangspunkt – nicht als Verhandlungsmasse.

Die Kette e. V. steht klar dafür ein:

– keine Kürzungen auf Kosten von Teilhabe,
– keine Systemumbauten ohne Öffentlichkeit,
– keine Reform, die Inklusion zur Rechenaufgabe macht.

Petition „Keine Kürzungen bei der Teilhabe“

Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet “Keine Kürzungen bei der Teilhabe”. Ziel ist es, Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu verhindern. Der Paritätische Gesamtverband unterstützt diese Petition. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/petition-unterstuetzen-keine-kuerzungen-bei-der-teilhabe/

Bergisch Gladbach, 20.04.2026

Ursula Meeth und Silke Jungbluth
Vorständinnen