Gemäß §53 SGB XII Sozialgesetzgebung nehmen wir Menschen auf, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind und eine stationäre Betreuung benötigen.
Die Kette e.V. übernimmt im Rahmen des vorhandenen Platzangebo-tes die Versorgungsverpflichtung für alle psychisch erkrankten Bürger im Süden des Kreisgebietes, für die ein ambulantes Betreuungsangebot nicht ausreicht und die nicht in einer Klinik behandelt werden bzw. dort nicht le-ben wollen und können. Versorgungsverpflichtung meint im Rahmen der Wohnheimkonzeption, dass es keine Ausleseverfahren zu Lasten schwer erkrankter oder behinderter Menschen gibt.
Darüber hinaus bieten wir diesen Menschen Angebote zur Lebensbewältigung, mit dem Ziel eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei gilt in der Zusammenarbeit mit den Betroffenen der Grundsatz, soviel Hilfe wie nötig - soviel eigenverantwortliches Handeln wie möglich.
Aufgenommen werden ebenfalls Menschen mit einer Mehrfachproblematik wie Sucht, Psychose, Persönlichkeitsstörungen, körperlichen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten.
Auch Menschen, die im selbstständig betreuten Wohnen leben, können in den Wohneinrichtungen und der Arbeitstherapie tagesstrukturierende Angebote in Anspruch nehmen.
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