Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet auf Grundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei seelischen Erkrankungen und des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Die sozialarbeiterischen Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes werden seit 1998 im Auftrag des Rheinisch-Bergischen Kreises von unserem Verein durchgeführt. Die ärztlichen Aufgaben werden vom Arzt für Neurologie und Psychiatrie des Amtes für Lastenausgleich und Gesundheitsdienste der Kreisverwaltung wahrgenommen. Arzt und Sozialarbeiter bilden eine zusammengehörende Einheit.
Wir bemühen uns insbesondere um Menschen, die unter anderem krankheitsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, die eigene Erkrankung und deren lebenspraktische Auswirkungen zu erkennen.
Häufig beginnt daher unsere Tätigkeit auf Veranlassung von Verwandten, Freunden oder Bekannten, Nachbarn, Krankenhäusern und verschiedenen Behörden.
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