Seit Juli 2004 gibt es für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ein Persönliches Budget zu beantragen. Sie bekommen Geld, um Hilfe „einzukaufen", etwa für die Begleitung beim Kochen, Waschen oder Putzen der eigenen Wohnung sowie zur Teilhabe an der Gesellschaft. Für Budgetnehmer ist neben der Stärkung der Selbstbestimmung auch mehr Wahlfreiheit gegeben, da neben etablierten Einrichtungen ebenfalls Nachbarn, Verwandte oder Bekannte für ihre Unterstützung bezahlt werden können.
Das Budget kann unter Umständen von verschiedenen Leistungsträgern finanziert werden, z. B. von Jugendämtern, der Bundesagentur für Arbeit oder dem Sozialamt: für den Leistungsberechtigten gilt dabei der Grundsatz der Hilfen aus einer Hand, so dass er, auch wenn mehrere Leistungsträger an der Finanzierung des Budgets beteiligt sind, sein Geld von einer Stelle erhält.
Bis zum 31.12.2007 wird das Angebot der Persönlichen Budgets erprobt, danach besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget als Form der Hilfeleistung.
Die Beratungsstelle Persönliches Budget - PeB - der Kette e.V. hat ihre Arbeit am 01.01.2006 aufgenommen; das Projekt ist zunächst auf drei Jahre befristet und wird von der Stiftung Wohlfahrtspflege gefördert.
Als Berater stehen Ihnen Claudia Schmidt-Herterich und Winfried Schönauer Rede und Antwort; gerne informieren wir über grundsätzliche Möglichkeiten in Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget, beraten über die Vorgehensweise, erstellen einen Hilfeplan und begleiten den Prozess von der Antragsstellung über Bewilligung bis hin zur Vermittlung von geeigneten Dienstleistern. Wir unterstützen gegebenenfalls bei der Verwaltung des Budgets und stehen als Ansprechpartner bei Fragen und Schwierigkeiten zu Verfügung.
Die Beratung ist für Leistungsberechtigte kostenlos.
Die Beratung richtet sich gemäß SGB IX an Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen. Darüber hinaus bieten wir Informationsmöglichkeiten für Leistungsanbieter.
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